Die vierstellige Gattungskennzahl (GKZ) gibt die wichtigsten technischen Merkmale eines Güterwagens an. Diese Zahl ergibt sich aus einer der in Anlage G zu Merkblatt 438-2 des UIC-Kodex enthaltenen Tabellen, wobei die erste Ziffer die Haupt-Bauart darstellt, zu welcher der Güterwagen gehört.
Die GKZ verschlüsselt zusätzlich über die durch die
Gattungsbezeichnung beschriebenen Merkmale hinaus weitere Eigenschaften des Güterwagens und ist damit noch aussagekräftiger als die Gattungszeichen.
Zu den über die GKZ differenzierten Eigenschaften zählt unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit im unbeladenen Zustand. Zum Beispiel: Hbils bezeichnet einen Wagen, der generell für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist (Kennbuchstabe s). Die Gattungskennzahl unterscheidet zusätzlich zwischen solchen, die auch unbeladen nur mit 100 km/h verkehren dürfen (Hbils 2355), und solchen, die unbeladen mit 120 km/h (Hbils 2356) schnell verkehren dürfen.
Wagen einer durch die Bauartnummer gekennzeichneten Bauart mit einem Bestand von mehr als 1.000 Stück werden verschiedenen Gattungskennzahlen zugeordnet, die - wenn möglich - benachbart sind.
Siehe auch
Suche über Gattungskennzahl.
Stand: 07/2011
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