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Eisenbahninfrastruktur 


Foto: Finsterwalde, 22.6.2004, dl

Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen inklusive der Bahnstromleitungen. Hierzu zählen auch die Leit-, Sicherungs- und Kommunikations-Anlagen.

     Weiter zählen zur Eisenbahninfrastruktur Gebäude, die der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur dienen, Gebäude, in denen sich Verkaufs- und Abfertigungseinrichtungen für den Personen- und Güterverkehr befinden, sowie ortsfeste und bewegliche Verkaufs-, Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen, sofern sie jedem Eisenbahnunternehmen zur Verfügung stehen.

     Eisenbahnverkehrsleistungen werden von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erbracht. Der Bau und Betrieb der hierfür nötigen Anlagen obliegt den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU).


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