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Finsterwalde, 22.6.2004, dl
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Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen inklusive der Bahnstromleitungen. Hierzu zählen auch die Leit-, Sicherungs- und Kommunikations-Anlagen.
Weiter zählen zur Eisenbahninfrastruktur Gebäude, die der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur dienen, Gebäude, in denen sich Verkaufs- und Abfertigungseinrichtungen für den Personen- und Güterverkehr befinden, sowie ortsfeste und bewegliche Verkaufs-, Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen, sofern sie jedem Eisenbahnunternehmen zur Verfügung stehen.
Eisenbahnverkehrsleistungen werden von
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) erbracht.
Der Bau und Betrieb der hierfür nötigen Anlagen obliegt den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU).
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