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Anschriften an Güterwagen 

An jedem Güterwagen sind eine große Anzahl Anschriften, Maße, Symbole und Piktogramme zu finden. Sie geben Auskunft über seine Eigentums- und Ordnungsverhältnisse sowie über die wichtigsten lade- und lauftechnischen Eigenschaften. Außerdem wird auf betriebliche Besonderheiten, Bedienungstechnik und Gefahren hingewiesen. Nachfolgend werden die wichtigsten Anschriften und Symbole in unmaßstäblichen Abbildungen gezeigt und kurz erläutert.

Zwei Beispiele für Wagenanschriften:
Fahren Sie mit der Maus über die Bilder, um per Tooltip - und Verlinkung - weitere Informationen zu erhalten.

Foto oben:
Eas 073, 5420 305

Foto unten:
Zacens, 7931 098


     Wagenbezeichnung, Austauschverfahren, Land- und Haltercode
     Gattungskennzahl, Gattungsbezeichnung, Bauartnummer, Gattungsschlüsselnummer
     Schriftart
     Raster (Lastgrenzenraster, Zusatzraster, Zulassungsraster)
     Maße und Gewichte
     Radius- und Winkelangaben
     Bremse (Bauart, Wirkung)
     Fristen und Termine
     Symbole und Piktogramme
     Weitere Anschriften in Textform
     Warnanstrich
     Gefahrenhinweise und Verbotsschilder
     Plaketten und Schilder

     Wagenbezeichnung, Austauschverfahren, Land- und Haltercode

Wagenbezeichnung

Die Wagenbezeichnung setzt sich aus der 12-stelligen Wagennummer und der Gattungsbezeichnung zusammen (siehe auch nachstehende Erläuterungen).

Foto: Eans 069, Wagen 5419 023


Wagennummer

Die 12-stellige Wagennummer besteht aus insgesamt fünf Gruppen:
1. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 1 und 2 beschreiben die internationale Verwendungsfähigkeit (Austauschverfahren (AV); hier 31; siehe auch Tabelle).
2. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 3 und 4 verschlüsseln das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist (hier 80 = Deutschland; siehe auch Tabelle Ländercode). Zuvor wurde mit diesen Ziffern die Eisenbahnverwaltung verschlüsselt (siehe Tabelle Eigentumscode).
3. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 5 bis 8 bilden die vierstellige Gattungskennzahl (GKZ), wobei die erste Ziffer der GKZ - also die 5. Stelle der Wagennummer - den Wagentyp kennzeichnet (siehe auch Wagenbauart).
4. Gruppe:
Die Ziffern an den Stellen 9 bis 11 bilden die dreistellige laufende Nummer innerhalb einer Gattungskennzahl.
5. Gruppe:
Die 12. Ziffer ist die Kontrollziffer und steht hinter einem Bindestrich. Sie wird aus den vorgenannten 11 Ziffern berechnet und dient der Feststellung und ggf. Korrektur von Erfassungsfehlern.


Kennzahl für das Austauschverfahren (AV)

Die Kennzahl gibt Auskunft über die Interoperabilitätsfähigkeit, d.h. ob der Wagen in einem die Verwaltungsgrenze überschreitenden Verkehr oder nur im Binnenverkehr eingesetzt werden darf. Außerdem sagt die Zahl aus, ob der Wagen einem gemeinschaftlich betriebenen Wagenpool angehört oder nicht, ob es sich um einen bahneigenen Wagen, einen Privatwagen oder um einen vermieteten und als Privatwagen eingestellten Wagen handelt, und ob der Wagen für unterschiedliche Spurweiten oder nur für eine bestimmte Spurweite geeignet ist (siehe auch Tabelle).


Kurzzeichen für das Austauschverfahren (AV)

Nach Ablösung des RIV (Regolamento Internazionale Veicoli) durch den AVV (Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen) bedeutet das Zeichen RIV außer der Zulassung des Wagens gemäß den geltenden Regeln, dass dieser Wagen den Vorschriften der Technischen Einheit im Eisenbahnwesen (TE) und des UIC-Kodexes und damit allen für den internationalen Verkehr gültigen Vorschriften hinsichtlich seiner Bauart entspricht. Dieser Wagen ist uneingeschränkt zwischen allen am AVV teilnehmenden Bahnen übergangsfähig (zugelassen).


Land- und Haltercode

Seit Sommer 2004 wird - an Neubaufahrzeugen und bei Revisionen - neben der 3. und 4. Stelle der Wagennummer ein alphabetischer Code für das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist, angeschrieben. Der Ländercode (hier D für Deutschland) wird unterstrichen; es folgt ein Bindestrich und ein Halterkurzzeichen (siehe auch Fahrzeughalterkennzeichnung), hier DB für Deutsche Bahn AG.


     Gattungskennzahl, Gattungsbezeichnung, Bauartnummer, GSNR

Gattungskennzahl

Über die Gattungskennzahl (GKZ) werden wichtige technische Merkmale eines Güterwagens verschlüsselt, und zwar zusätzlich zur Gattungsbezeichnung.

Näheres siehe unter Gattungskennzahl.


Gattungsbezeichnung, Bauartbezeichnung

Die Gattungsbezeichnung besteht aus dem groß geschriebenen Gattungsbuchstaben und einem oder mehreren klein geschriebenen Kennbuchstaben.
Der Gattungsbuchstabe gibt Auskunft über die Haupt-Bauart (Bezugswagen, siehe auch Wagenbauart). Die Kennbuchstaben - sie werden auch Nebengattungszeichen genannt - stehen für ergänzende Angaben (siehe z.B. Gattungsbuchstabe H und zugehörige Kennbuchstaben).

Bei der DB AG setzt sich die Bauartbezeichnung aus der Gattungsbezeichnung (hier Eans) und der in der Regel hochgestellten dreistelligen Bauartnummer (hier 069) zusammen. Bei anderen EVU wird eine Bauartnummer nur optional verwendet.


Gattungsschlüsselnummer

Ehemalige DR-Wagen haben für eine Übergangszeit neben der Bauartbezeichnung zusätzlich eine vierstellige, eingerahmte Gattungsschlüsselnummer (GSNR) angeschrieben. Diese wird seit 1997 sukzessive gelöscht. Die Gattungsschlüsselnummer wurde bei der DR auf der Grundlage der Gattungskennzahl (GKZ) gebildet und ist mit der dreistelligen Bauartnummer der DB vergleichbar. Die GSNR galt für alle Wagen einer Baureihe, auch wenn diese mehrere unterschiedliche GKZ belegten, und wurde oft auch nach einem Umbau beibehalten. GSNR und GKZ können also voneinander abweichen.


     Schriftart

Schriftart

Für die Anschriften an den Güterwagen ist in den Zeichnungen der DB einheitlich die Verwendung der Normschrift nach Teil 4 der Norm DIN 1451, Schriftformen G (Engschrift) und H (Mittelschrift) mit eckig ausgeführten Linienenden festgelegt.

Beispiel links: DIN 1451 H am Eas 073, 5420 480.

Dass nicht immer einheitlich beschriftet wird, ist an weiteren Aufnahmen zu sehen.


     Raster (Lastgrenzenraster, Zusatzraster, Zulassungsraster)

Internationaler Lastgrenzenraster

Weiteres siehe unter ABC-Raster / Internationaler Lastgrenzenraster.


Nationaler Zusatzraster

Weiteres siehe unter Nationaler Zusatzraster.

Abbildung:
Shimmns-ttu 723, 467 4 395


Zulassungsraster

Im "Zulassungsraster" sind die Bahnen aufgeführt, auf denen der Wagen auf Grund einer Zulassung verkehren darf.

Abbildung:
Raster am Hbbills 311, 2476 117.


     Maße und Gewichte

Gesamtlänge

Diese Angabe beschreibt die gesamte Wagenlänge in Meter: entweder die Länge über Puffer (abgekürzt als LüP) oder bei Fahrzeugen mit Mittelpuffer-Kupplung die Länge über Kupplung (LüK).

Die abgebildete LüP stammt vom Habbiins 344, 274 0 038.


Ladelänge

Die Angabe der Ladelänge erfolgt in Meter,
beispielhaft abgebildet am Roos-t 645, 352 5 605.


Ladefläche, bzw. Bodenfläche

Die Flächenangabe erfolgt in Quadratmeter,
hier am Hbbillns, 246 2 870 der SBB.


Laderaum

Die Größe des Laderaums wird in Kubikmeter angegeben.

Das Beispiel stammt vom Hbbills 311, 2476 242.


Ladevolumen

Ladevolumen (bei Kesselwagen) in Liter

Abbildung:
Zagkks, 792 1 574.


Radsatzstand / Drehzapfenabstand

Angabe in Meter für den Abstand zwischen
– den Endradsätzen bei 2-achsigen Wagen,
– den Endradsätzen in Drehgestellen,
– den Drehzapfen bei Drehgestellwagen.


Laufkreisdurchmesser

Angabe des maximal zulässigen Laufkreisdurchmessers des Rades (hier 920 Millimeter).

Abbildung:
Rns-z 643, 399 1 115.


Höhe der Ladefläche bei Container-Tragwagen in unbeladenem Zustand

Diese Anschrift erhalten Container-Tragwagen an jedem Langträger rechts, die für die Beförderung von Großcontainern und/oder Wechselbehältern geeignet sind. Angegeben wird die Höhe der Ladefläche des Wagens im unbeladenen Zustand in Millimetern. Man spricht auch von der Aufstandshöhe über Schienenoberkante (SO).

Abbildung:
Sgjkkmms 699, 451 5 437


Eigenmasse

Die Eigenmasse eines Wagens wird in Kilogramm angegeben.

Bei einem direkt unterhalb der Eigenmasse angeschriebenes Gewicht in Tonnen, handelt es sich um das Bremsgewicht der Handbremse.

Abbildung:
Hiirrs, 2941 266 D-TWA





Bremsgewicht

Verfügt ein Wagen über eine Handbremse, wird das Bremsgewicht der Handbremse direkt unterhalb der angegebenen Eigenmasse angeschrieben.
Dabei wird durch die Art der farblichen Umrandung unterschieden, ob es sich um eine Feststellbremse oder eine Handbremse handelt.

Roter Rahmen (oben):
= Vom Boden aus bedienbare Feststellbremse (Fbr).

Weißer Rahmen (mitte) oder
schwarzer Rahmen (unten):
= Von einer Plattform aus bedienbare Handbremse (Hbr).

Abbildungen (von oben nach unten):
Sggmrs, 495 3 402,
Zacns, 7838 501,
Rs, 3900 201


Festhaltekraft

Die Festhaltekraft ist die Kraft, mit der ein auf ebenem, geradem Gleis stehendes Fahrzeug bei angelegter Handbremse gezogen werden muss, damit es zu rollen beginnt. Voraussetzung ist, dass die Handbremse mit der nominalen Betätigungskraft angezogen wurde.

Die Festhaltekraft wird in Kilonewton (kN) angegeben.
Ein Kriterium für die Ermittlung der Festhaltekraft ist die Art der Bremsklotzsohlen.
Im Abbildungs-Beispiel beträgt die Festhaltekraft das 1,75-fache des Bremsgewichts.
Bei doppelter Anschrift von Bremsgewicht und Festhaltekraft hat das Bremsgewicht keine Gültigkeit und die Festhaltekraft ist anzurechnen.

Beispiel links (von oben nach unten):

  • Eigenmasse des Wagens = 24.000 kg,
  • Bremsgewicht der Feststellbremse = 20,0 t,
  • Festhaltekraft der Feststellbremse = 35,0 kN
  • Abbildung:
    Res, 31 51 3946 107-5 PL-PKPC


    Tragfähigkeit

    Die bauartspezifische Tragfähigkeit wird angegeben, wenn sie größer ist als die größte Lastgrenze

    Abbildung:
    Tragfähigkeit von 105,5 Tonnen, angeschrieben am Samms 489, 4852 430.


    Wagenbodenbelastung

    Maximale Radlast für die Belastung des Wagenbodens ohne Unterlagen (im Beispiel 5,0 t) und zulässige Achslast auf den Kopfstücken ohne Abstützung (im Beispiel 16,0 t)

    Abbildung:
    Samms 709, 4864 430



    Einzellasten

    Der Raster gibt an, welches Gewicht ein Ladegut bei einer verteilten Auflage mit bestimmten Auflagelängen an bestimmten Stellen des Wagens maximal haben darf.

    Die Abbildung links zeigt die Einzellasten am Smps, 473 1 158. Das Ladegut darf z.B. an der (Querschnitt-)Stelle b-b bei einer Auflagelänge von 10 Metern eine Last von 37 Tonnen nicht überschreiten.
    Die Abbildung darunter zeigt die Markierung des Punktes, bzw. der Stelle "b"; daneben ist ein Anhebezeichen und ein Erdungszeichen zu sehen.


         Radius- und Winkelangaben

    Gleisbogenradius

    Das „Radius-Zeichen“ gibt an, welcher kleinste Gleisbogenradius befahren werden kann.
    Es ist nur erforderlich bei Drehgestellwagen, die nur Bögen befahren können, deren Halbmesser mehr als 35 m betragen. Die Angabe erfolgt in Metern.

    Abbildung:
    Snps, 4725 725.


    Knickwinkel

    Diese Anschrift ist für Wagen erforderlich, wenn beim Befahren von Fähren ein Knickwinkel von weniger als 2°30' zugelassen ist. Angeschrieben wird der Wert in Grad und Minuten für den höchstzulässigen Knickwinkel.

    Abbildung:
    Tds 930, 0720 161.


    Zeichen für Wagen, die keine Ablaufberge befahren dürfen

    Eine Anschrift wie im Beispiel links ist erforderlich, wenn ein Wagen "nicht ablaufen" darf.

    Abbildung: Fas, 6738 021.


    Zeichen für Wagen, die nicht alle Ablaufberge befahren dürfen

    Eine Anschrift ist erforderlich, wenn ein Wagen wegen der Bauart beim Befahren von Ablaufbergen mit einem Krümmungshalbmesser von 250 m beschädigt werden kann. Angeschrieben wird in Meter der kleinste befahrbare Halbmesser.

    Abbildung: Das Symbol am Smrrs 720, 492 8 001, bedeutet, dass nur Ablaufberge befahren werden dürfen, die einen Halbmesser von mindestens 500 m haben.


    Zeichen für Drehgestellwagen, die mit einem Abstand der inneren Radsätze von mehr als 14,0 m Ablaufberge befahren dürfen

    In der Regel dürfen Ablaufberge von Drehgestellwagen nur befahren werden, wenn der Abstand der benachbarten, inneren Radsätze maximal 14 m beträgt. Darf dieses Maß überschritten werden, ist eine Anschrift wie im Beispiel links erforderlich. Angegeben in Meter wird der größte Abstand der benachbarten, inneren Radsätze.

    Abbildung: Tads 958, 081 9 538, dl


         Bremse (Bauart, Wirkung)

    Bremsbauart

    Beispiel links: Wagen mit einer Knorr-Einheitsbremse (KE) mit GP-Wechsel und automatischer Lastabbremsung (A). Darunter die Angabe, dass die automatische Lastabbremsung bis zu einem Gesamtgewicht (Wagengewicht plus Ladung) von 72 Tonnen wirkt.

    Die Angaben gehören zum Sgjs 712, 453 9 396.


    Zeichen für Wagen mit Komposit-Bremssohlen

    Weiteres siehe unter K-Sohle.

    Abbildung:
    Zeichen für die K-Sohle und rechts daneben die genaue Bezeichnung des Verwendeten Typs "Cosid 810", hier am Zacns, 7838 088.


    Zeichen für Wagen mit Low-Low-Bremssohlen

    Weiteres siehe unter LL-Sohle.

    Abbildung:
    Zeichen für die LL-Sohle und rechts daneben die genaue Bezeichnung des verwendeten Typs "IB 116*" des Bremsbelagherstellers ICER, hier am Samms 710, 4862 477.


    Handbremswirkung

    Weiteres siehe unter Handbremswirkung.

    Abbildung:
    Die Wirkung dieser Handbremse ist bis zu einer Neigung von 1,7% gewährleistet, hier an einem Sdggmrs.


    Anzahl der Handbremsen

    Verfügt ein Eisenbahnfahrzeug über mehr als eine Handbremse, ist dies anzugeben. Neben dem Symbol für eine Handbremse ist dann die genaue Anzahl angeschrieben.

    Abbildung:
    Die 2002 gebaute Planumsverbesserungsmaschine "PM 200-2R", 99 80 9215 001-5 D-ERAIL, verfügt über insgesamt zehn Handbremsen.


         Fristen und Termine

    Revisionsdaten

    Die hier am Rmms 662, 396 3 677, angegebenen Revisionsdaten haben folgende Bedeutung:
    Gültigkeitsdauer des Instandhaltungsrasters (hier 6 Jahre), Werkkennzeichen (WEX = Eberswalde) und Datum der Revision (20.01.2004).
    An diesem Datum, vermehrt um die Gültigkeitsdauer, verliert der Wagen formal seine Einsatzerlaubnis im regulären Betrieb (hier also am 20.01.2010).


    Grundcheckraster

    Im Grundcheckraster - oder auch Schmierraster genannt - wird das Datum der nächsten Untersuchung eingetragen.

    Abbildung:
    Die nächste Untersuchung am Facns 133, 694 8 907, ist im Dezember 2004 durchzuführen.


    Gewährleistung

    Links: Angabe der Gewährleistungsfristen, hier vom Hersteller Astra (Rumänien).

    Abbildung:
    Shimmns-ttu 723, 467 4 314


         Symbole und Piktogramme

    Profil

    G1-Profil = Internationales Lademaß,
    G2-Profil = Deutsches Lademaß.

    Näheres siehe unter Profil, Lichtraumprofil, Lademaß.

    Abbildung:
    Profil G1 am Zacns, 7838 088.


    CT- und Anker-Symbol

    Das Symbol mit dem stilisierten Tunnel und der Bezeichnung "CT" bedeutet, dass der Wagen im Eurotunnel (engl.: Channel Tunnel) zwischen Folkestone in Kent (Vereinigtes Königreich) und Coquelles nahe Calais (Frankreich) zugelassen ist.
    Das Anker-Symbol zeigt an, dass der Wagen für den Fährverkehr zugelassen ist.

    Abbildung:
    CT- und Anker-Symbol am Sfhimmns 732, 4667 210.


    Drehgestelle der Regelspurweite 1435 mm (Normalspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

    Das Zeichen befindet sich auf jeder Wagen-Seitenwand jeweils rechts.
    Das rechte Zeichen alleine befindet sich auch an den entsprechenden Drehgestellrahmen.


    Drehgestelle der Regelspurweite 1520 mm (Breitspur) mit der Möglichkeit der Spurweitenveränderung

    Das 120 mm breite und 55 mm hohe Zeichen befindet sich an den entsprechenden Drehgestellrahmen.


    Automatische Kupplung

    Sind Wagen mit einer automatischen Kupplung (AK) ausgerüstet, ist das "Zeichen für Automatische Kupplung" an beiden Enden der Wagenseiten oder der Langträger sowie an jeder Wagenstirnseite anzubringen. Bei Wagen mit AK kann der freizuhaltende Raum (Berner Raum) partiell eingeschränkt sein.


    Ständig gekuppelte Wagen

    Das Zeichen kommt zur Anwendung bei Wagen, die aus mehreren, ständig gekuppelten Elementen zusammengesetzt sind und deren Kupplung im Betrieb nicht gelöst werden darf.
    Das Zeichen muss an jedem Kopfstück der zusammengekuppelten Elemente neben dem rechten Puffer angebracht werden. Ein Farbton ist nicht vorgeschrieben, muss sich jedoch von der Wagenfarbe abheben.


    Anhebezeichen

    Das Anhebezeichen gibt es in drei Varianten und Bedeutungen. Beim Beispiel links handelt es sich um die Markierung der Stellen, an denen Hubböcke, Hebezylinder, usw. zum Anheben des gesamten Wagenkastens anzusetzen sind.

    Abbildung:
    Eas 067, 542 5 281.


    Funkenschutzbleche

    Wagen, die für den Transport von Gegenständen und Stoffen bestimmter Gefahrenklassen zugelassen sind, müssen mit Funkenschutzblechen gemäß Anlage A des UIC-Merkblattes 543 ausgerüstet sein, und tragen ein Zeichen für Funkenschutzbleche.

    Abbildung:
    Remms, 395 1 378.


    Erdung

    Wagen mit Erdleitungsverbindung zwischen Rahmen und Drehgestell.

    Abbildung:
    Zaes, 796 9 178.



    Klappensymbole

    Symbole an den Klappen von Fal- und Tal-Wagen: 

      = Radsatzlast > 22,5 t
      = Geeignet für 4.000 t-Züge
      H = Hydraulische Klappensteuerung
      M = Magnetische Klappensteuerung
      F = Funknahsteuerung

    Auswechseln von Tragfedern

    An Wagen mit verwindungssteifem Untergestell (z.B. Kesselwagen, Trichterwagen) muss bei Beschädigung einer Tragfeder ein paarweiser Tausch der Tragfedern vorgenommen werden.

    Abbildung:
    Tds 932, 073 8 042


    Thermisch stark beanspruchbare Räder

    Das Zeichen in Form von zwei weißen, sich gegenüberliegenden, breiten Strichen auf dem Deckel der Radsatzlagergehäuse bedeutet, dass der Radsatz mit thermisch stark beanspruchbaren Rädern ausgerüstet ist.

    Abbildung:
    Sggmrss 90, 4961 095 D-ERR


         Weitere Anschriften in Textform, bzw. einzelne Buchstaben

    Zeichen für Wagen zum Übergang zwischen Ländern mit verschiedener Spurweite

    Der Buchstabe "E" - entweder einfach, zweifach oder nicht umrandet - befindet sich auf jeder Wagenseitenwand, jeweils rechts. Das Zeichen erklärt die Übereinstimmung mit dem UIC-Merkblatt 430-1 bzw. 430-3.


    EUROFIMA

    Eisenbahnfahrzeuge, die über die Eurofima (Europäische Gesellschaft zur Finanzierung von rollendem Material) finanziert wurden, sind mit dem entsprechenden Schriftzug gekennzeichnet.

    Abbildung:
    Habbinss, 287 0 259.


    Heimatbahnhof

    Weiteres siehe unter Heimatbahnhof.

    Abbildung:
    Laais, 436 0 395


    Ladegut

    Angabe des Ladegutes, welches in der Regel transportiert wird.

    Abbildung:
    Habis, 2755 521.


    Zeichen für Privatgüterwagen

    Vor der Gültigkeit des AVV mussten Privatgüterwagen, dessen Halter den Wagen bei einem EVU eingestellt hatte, mit einem [P] hinter der Selbstkontrollziffer der Wagennummer versehen werden. Dieses Zeichen entfällt seit Juli 2006.
    Außerdem musste in Verbindung mit dem [P] der Name oder die Firma und die Anschrift des Halters sowie dessen Faxnummer angegeben werden.

    Abbildung:
    Habbiins, 2742 520.


    Einheitsgüterwagen, Standardgüterwagen

    Das UIC-Zeichen alleine hat die Bedeutung, dass dieser Wagen den internationalen Vereinheitlichungsbestimmungen entspricht (Einheitsgüterwagen).

    Das Zeichen UIC St erhalten nur vereinheitlichte Wagen, die nach den Zeichnungen des ERRI (European Rail Research Institute) gebaut sind. Diese Wagen werden als Standardgüterwagen bezeichnet.

    Abbildung:
    Hbcs-uv 300, 233 0 630.


    Zeichen für lose Wagenbestandteile

    Lose Wagenbestandteile werden mit ihrer Anzahl und Art angeschrieben.
    Im Beispiel links handelt es sich um 20 Einsteckrungen.

    Weiteres siehe unter "Lose Wagenbestandteile".

    Abbildung:
    Kbps, NME 217


         Warnanstrich


    Warnanstrich bei Wagen mit hervorstehenden Seilhaken

    Um auf Unfallgefahren hinzuweisen, sind unter bestimmten Bedingungen Seilhaken und deren Abstützungen sowie Abweiser und Konsolen farblich zu markieren.

    Weiteres siehe unter Seilhaken / Seilanker.

    Abbildung links oben:
    Steht ein Seilhaken mehr als 150 mm hervor, ist er in Gelb zu markieren.
    Foto: Eaos-x 075, 5360 711

    Abbildung links unten:
    Da es einen Abweiser gibt, ist auch er gelb markiert. Der Vorsprung ist größer als 250 mm, weshalb die Konsole eine gelb-schwarze Markierung aufweist.
    Foto: Zacens, 33 54 7931 561-6 CZ-RYKO


         Gefahrenhinweise und Verbotsschilder

    Gefahrentafel

    Die Gefahrentafel kennzeichnet Gefahrgut-Fahrzeuge. Die obere Zahl wird als Gefahrnummer, die untere Zahl als UN-Nummer bezeichnet.

    Weiteres siehe unter Gefahrgut.
    Siehe auch Gefahrgut-Beispiele unter Güterwagenladung.

    Abbildung:
    Gefahrentafel 30/1202 am Zans, 783 6 583


    Gefahrzettel

    Weiteres siehe unter Gefahrzettel.

    Abbildung:
    Der Gefahrzettel Nr. 3 kennzeichnet "Entzündbare flüssige Stoffe", hier am Zas, 795 7 432


    Verbotsschild

    Der Wagen darf nicht mit offener Schiebewand / Schiebeplane bewegt werden.

    Abbildung:
    Habis, 2755 521.


    Zeichen für Abstoß- und Auflaufverbot

    Für ein Fahrzeug mit diesem Zeichen besteht ein Abstoß- und Auflaufverbot. Es muss von einem Triebfahrzeug beigestellt werden. Es darf nicht auflaufen und muss gegen das Auflaufen anderer Fahrzeuge geschützt werden.

    Abbildung:
    Das Verbotszeichen befindet sich an der Materialförder- und Siloeinheit MFS 100, 99 80 9952 554-4 D-SPAG.
    Foto: 12.2.2017, dl


    Warnzeichen "Blitzpfeil"

    Der sogenannte "Blitzpfeil" wird an Wagen mit Aufstiegtritten oder Leitern in deren unmittelbarer Nähe und in einer Höhe angebracht, dass er vor Erreichen der Gefahrenzone gesehen werden kann. Das Warnzeichen ist bei Wagen anzubringen, deren oberster Aufstiegtritt oder die oberste Leitersprosse höher als 2.000 mm über SO liegt.

    Abbildung:
    Laes, 4293 760.


    Verbotsschild / Warnzeichen

    Besteigen des Wagens verboten (links) und Gefahr beim Besteigen des Wagens bei arbeitendem Portalkran.


    Zeichen für Wagen mit Innenauskleidung

    Weiteres siehe unter Innenauskleidungszeichen.

    Abbildung:
    Tds, 0739 230.


         Plaketten und Schilder

    EBA-Plakette

    Weiteres siehe unter EBA-Plakette.

    Abbildung:
    EBA-Plakette am Smps, 473 1 151.


    Untersuchungsschild ("Messingfähnchen")

    Das Untersuchungsschild umfasst Blechplättchen (ursprünglich aus Messing), welche auf eine auf den Langträger aufgeschweißte Grundplatte geschraubt oder genietet sind. Diese geben Auskunft über die Wagennummer und Untersuchung (Art, Datum und Werkkurzzeichen).
    Da in der Regel auch nach einem Umbau die ursprünglichen Plaketten am Wagen verbleiben, lässt sich so die Fahrzeug-Geschichte zurückverfolgen.

    Abbildung:
    "Messingfähnchen" am Res 676, 3943 535.



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