Materialien aus Eisen, die in der metallverarbeitenden Produktion als Ausschuss oder Abfälle anfallen, werden als Neuschrott bezeichnet.
Hierunter fallen zum Beispiel Stanzabfälle, Hammerwerksabfälle, Knüppelenden, Grobblechabschnitte, leichter Putzenschrott, Späne beim Drehen oder Fräsen, und Kleinschrott wie Nieten, Pinn, Bolzen, Schrauben, Muttern.
Es werden verschiedene Schrottsorten unterschieden.
Die Sorten-Nr. 2 steht für Stahlneuschrott mit mindestens 3 mm Stärke und den Höchstabmessungen 1,50 × 0,50 × 0,50 m.
Die Sorten-Nr. 8 steht für Stahlneuschrott unter 3 mm Stärke, Höchstabmessungen ebenfalls 1,50 × 0,50 × 0,50 m.
Wegen der Verletzungsgefahr durch umherfliegende, scharfkantige Teile muss die Ladung mit einem Netz gesichert werden.
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