Im Jahre 1997 werden 150 Sggmrs 715 (495 3 200 - 349) für eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h hergerichtet.
Für diesen Zweck werden die Gleitstücke in den Drehgestellen der Bauart Y 25 in Längsrichtung festgelegt und diese Wagen in Sggmrs 714 umgezeichnet.
Laut nationalem Zusatzraster gilt die Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h nur auf LZB-Strecken der Streckenklasse C in Deutschland.
Die maximale Lademasse beträgt dann nur 90,0 Tonnen (statt 104,0 Tonnen bei 100 km/h).
Bestand:
- Ende 1997: 150
- Ende 2012: 150
- Ende 2015: 149
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